Seit 1.1.2004 muss auf jeder Rechnung eine fortlaufende,
einmalig vergebene Rechnungsnummer vorhanden sein.
Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz
bestimmte ab 1.7.2002: Wer Rechnungen (auch Gutschriften) mit
Mehrwertsteuer ausstellt, muss zusätzlich zu den bisher schon
üblichen Angaben auch die Steuernummer aufdrucken.
Das Steueränderungsetzes 2003 enthält
die Möglichkeit, ab 1. Januar 2004 statt der
Steuernummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) auf
Rechnungen und Gutschriften anzugeben. Wer die Vorschrift vom
1.7.2002 datenschutzrechtlich für bedenklich hielt (die
Steuernummer gilt bei telefonischen Auskünften beim Finanzamt als
Identifikation zur Berechtigung) sollte von
dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen.
Wer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(UID) nicht kennt, kann diese beim
Bundesamt für Finanzen, - Außenstelle Saarlouis -, 66738 Saarlouis
anfordern. Zum
Antragsformular